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Start der europäischen Signaturverordnung

Am Freitag um Mitternacht ist die erste Stufe der neuen europäischen Signaturverordnung eIDAS in Kraft getreten. Ein wichtiger Schritt für den Digitalen Markt in Europa.

Der neue EU-Standard regelt das Signieren und Beglaubigen von elektronischen Dokumenten. So ist zum Beispiel ein Autokauf in Spanien oder der Vertragsabschluss mit einer irischen Versicherung möglich, ohne dass der Vertragsnehmer reisen oder riskieren muss, dass wichtige Dokumente auf dem Postweg verloren gehen könnten.

Zertifizierung von Anbietern

Zu den ersten nach eIDAS zertifizierten Unternehmen gehören beispielsweise 1&1, Web.de und GMX. Auch die Bundesdruckerei ist bereits zertifiziert und schätzt auf einer Infografik das Potential von eIDAS ein: Eine "zusätzliche Wirtschaftsleistung" von potentiell 415 Milliarden Euro und bis zu 3,8 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze werden hier in Aussicht gestellt.

Fast alle für die Zertifizierung notwendigen technischen Bestimmungen sind in ETSI-Normen festgelegt, was den Vorgang der Zertifizierung von Anbietern von Diensten, Zeitstempeln und Siegeln beschleunigt. Auch die Authentifizierung von Websites erfolgt nach gängigen Standards.

Angebotene Dienste

eIDAS ermöglicht durch das elektronische Siegel den Nachweis, dass bestimmte elektronische Dokumente nicht verfälscht wurden und stellt sicher, dass diese von einer bestimmten juristischen Person stammen. Auch ein elektronisches Einschreiben wird von der neuen Verordnung abgedeckt. Da dieses aber recht spät in den Katalog mit aufgenommen wurde, gibt es momentan noch keine gültigen Standards. Eine Umsetzung wird also noch etwas auf sich warten lassen.

Die größten Auswirkungen wird aber die sogenannte Fernsignatur bringen, die von bisherigen deutschen Signaturgesetz nicht abgedeckt war. Erstmals ist es durch eIDAS möglich, eine digitale Unterschrift zu leisten, ohne das hierfür eine Signaturkarte und ein entsprechendes Lesegerät von Nöten sind. Die digitale Unterschrift kann nun bequem über ein Handy oder Tablet geleistet werden und ist rechtlich mit einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.